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    Reiserücktrittversicherung Reisegepäckversicherung Reisekrankenversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornierungsgebühren,
falls diese Reise nicht wahrgenommen werden kann, insbesondere
bei einer kurzfristigen Absage einer gebuchten Reise erheben
Reiseveranstalter sogenannte (Stornierungsgebühren)
Stornogebühren, die der Kunde Bezahlen muss, das können bis
zu 100% des gebuchten Reisepreises sein. Eine
Reiserücktrittsversicherung beugt dieser Gebühr vor. Denn nur
bei Rücktritt aus triftigen Gründen übernimmt diese Versicherung
die gesamten Reisekosten. Gründe hierfür können ein Todesfall,
ein Auto Unfall oder eine schwere Erkrankung die eine reise
unmöglich machen sein. Eine bereits bestehende Erkrankung bei
Abschluss der Reise wird dagegen nicht anerkannt.
Reiserücktrittsversicherungen übernehmen auch die Mehrkosten
die beim vorzeitigen Abbruch der Reise entstehen, z.B. die
organisierte Heimreise, für Die die Reiseveranstalter in Deutschland
gesetzlich verpflichtet sind, ihre Kunden auf diese Möglichkeit einer
Versicherung aufmerksam zu machen. Meist kann eine solche
Versicherung auch bei einer Reisebuchung abgeschlossen werden,
das variiert aber bei den einzelnen Reise Veranstaltern, es sollte aber
spätestens 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden.
Ob sich zu guter letzt eine Reiserücktrittsversicherung lohnt liegt an
ihnen selbst, ist aber der Reisepreis der Pauschalreise ziemlich hoch
so würde sich eine solche Versicherung lohnen. Verzichtet werden
kann z.B. bei extrem günstigen Lastminute Reisen wo die
Versicherungsgebühr die Stornogebühren überschreiten kann.

 
 
   
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