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Reisekrankenversicherung |
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Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für eine
Behandlung im Krankheitsfall während einer Auslandsreise. Hier
wird das abgesichert was nicht von der gesetzlichen
Krankenversicherung abgedeckt wird,
Verreist man jedoch innerhalb der EU, so ist noch ein Grund-
versorgungsschutz über die eigene Krankenkassenkarte
gewährleistet, Beim Reisen in die meisten Ländern der Welt
müssen Sie sich im Krankheitsfall als Privatpatient behandeln
lassen und für die anfallenden Kosten aufkommen. Ein solcher
Arztbesuch ist eventuell noch tragbar, doch beim Krankenhaus-
aufenthalt steigen die Kosten schnell ins Bodenlose. Eine
Reisekrankenversicherung übernimmt so im Krankheitsfall die
Arzneikosten und den Transport zum nächsten Krankenhaus als
auch Rettungs- und Bergungskosten und für den Rücktransport
ins Heimatland wird gegebenenfalls auch gesorgt. Solch eine
Versicherung deckt nicht nur die ärztliche Behandlung
sondern auch eine zahnärztliche Behandlung ab.
Die Reisekrankenversicherung lohnt sich für
Kassenpatienten, aber auch für privat Versicherte, denn
eine Private Krankenersicherung übernimmt meist nicht den
Heimtransport sowie eine Selbstkosten Beteiligung.
Die Beitragskosten für eine Reiseversicherung sind je nach Alter
des Versicherten sowie dem Reiseziel als auch Vertragsart und
der Reisekrankenversicherungen abhängig, diese gibt es
als Tages- oder Jahrespolice, möglich sind auch Familientarife. |
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