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Was, wenn ich das Bild doch nicht möchte?
Gefällt Ihnen das Bild auch nach einer Korrektur nicht, ist mit
der (Vorauszahlung von den 45%) für beide Seiten die Sache
erledigt. Leider gibt es zuweilen schwarze Schafe bei den
Kunden die einfach aus Spaß ein Bild bestellen und dieses
weder bezahlen noch abnehmen.
Die Vorauszahlung ist legendlich eine
Sicherheitsmassnahme und auch eine
Aufwandsentschädigung bei Nichtabnahme.
Siehe dazu auch Rechtliches zu
"Rückgaberecht" und "Maßanfertigungen".
Was passiert, wenn mir das Bild
auch nach der Korrektur nicht gefällt?
In diesem Fall werden die 45% Vorleistung vom gesamt
Preis berechnet bzw. einbehalten.
Sollten Sie mehr oder komplett angezahlt haben,
wird die Differenzsumme natürlich zurück überwiesen.
Bei einer Rücksendung werden 55%
des Preises abzüglich der vorausbezahlten
Versandkosten erstattet.
Warum wird nicht alles erstattet bei nichtabnahme?
Eine Portraitzeichnung (oder andere Bildtypen) ist nach dem
Gesetz eine Sonderanfertigung bzw. Maßanfertigung, das
sonst im Onlinehandel übliche kostenfreie Vierzehntägige
Rückgaberecht, gillt hier nicht. Da ein solches auf Maßgefertigtes
Bild nicht anderweitig verkauft werden kann, sind die 45% eine
Unkostenpauschale, die zumindest Materialkosten und Aufwand etc.
abdeckt und außerdem vor Spaßbestellern schützt, die mal eben so
bestellen aber letztlich kein Interesse haben überhaupt das Portrait
bzw. die Zeichnung
abzunehmen und die Arbeit zu Bezahlen.
Nutzen Sie gute Vorlagen, je besser die Vorlage,
desto besser das Ergebnis. |
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