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M e n ü Das bayerische
Innenministerium


hatte bis zum
Jahr 2013 auf seiner
Internetseite veröffentlicht:
„Die deutsche
Staatsangehörigkeit
kann durch eine
Staatsangehörigkeitsurkunde
(Staatsangehörigkeitsausweis)
nachgewiesen werden. (….)
Der Bundespersonalausweis oder
der deutsche Reisepass sind
kein Nachweis über den Besitz
der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie begründen lediglich
die Vermutung, dass der
Ausweisinhaber die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt.“
(Quelle: web.archive.org)



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