Das BRiD System auf dem Gebiet Deutsches Reich 1937
Das Wichtigste im Überblick!
* Ersteinmal zur Juristischen Situationm!
BRiD seit 1990 im (See- und Handelsrecht)
"BRiD = Bundes Republik in Deutschland" man könnte es auch so übersetzen
"BRiD = Bundes Republik auf dem Gebiet Deutsches Reich 1937"
""Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen sondern nur Handlungsunfähig""
Die geltenden Militär bzw. SHAEF Gesetze sprechen im Artikel 52 vom weiteren
Fortbestand des DR in den Grenzen 31.12.1937, welches von den Alliierten komplett
bis heute beschlagnahmt wurde, vieleicht zur Sicherheit der Deutschen,
da die Nachkriegsregierungen der BRiD, das ganze Deutschland
ausgebeutet hätten, wie man heute sieht auch haben! Zudem ist die BRiD Juristisch seit dem 18 Juni 1990' 00:00Uhr, nicht mehr
existent wo der Artikel 23 im GG (BRiD - Grund Gesetz) gestrichen wurde,
worüber der BRiD Außenmenister Genscher, vom US Außenmenister
James Baker am selben Tag informiert wurde.
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Buch
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Wer keinen solchen gelben Schein besitzt,
gilt völkerrechtlich als Staatenloser und ist
somit rechtelos dem (Handels- u. Seerecht) ausgeliefert.
Auch wenn es im deutschen
Rechtsalltag anders zu "sein scheint"...
KRD
ID - Karte Führerschein
Betrieb-Anmeldung
DR
Personenausweis
Führerschein
Gewerbeanmeldung
Staatsangehörigkeit
KRD Königreich Deutschland für Infos anklicken Identitäts- Karte mit Zertifikat Führerscheine Betriebsanmeldung
Staatsangehörigkeit
DR Deutsches Reich in einer Meldestelle: Thossfell / Reudnitz - In Reudnitz nahe Greiz giebt es eine
Meldestelle des Deutschen Reichs, dort werden Personenausweise 100.- ,
Führerscheine 50.-
und Gewerbeanmeldungen 50.- ausgestellt.
Die folgende Übersicht wurde durch eine KI generiert! Prüfen Sie KI Informationen sorgfältig!
Wie kann Ich die Abstammung nachweisen? im BRiD System
Die Abstammungsurkunde ist seit 2009 abgeschafft und durch die Abschrift
aus dem Geburtenregister ersetzt worden. Sie wird nicht mehr ausgestellt;
stattdessen benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister, um Ihre
Abstammung nachzuweisen. Diese beantragen Sie bei dem Standesamt,
das Ihre Geburt beurkundet hat, indem Sie einen formlosen Antrag mit
Ihren Daten und einer Ausweiskopie einreichen.
Was ist passiert? Die Abstammungsurkunde wurde durch eine Reform des Personenstandsgesetzes im
Jahr 2009 abgeschafft. Ihr Nachfolger ist die Abschrift aus dem Geburtenregister.
Warum wurde sie abgeschafft?
Die Abstammungsurkunde enthielt Informationen über die leiblichen Eltern,
während die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern (z. B. bei Adoption) widerspiegelte.
Die Abschrift aus dem Geburtenregister kann die gleichen Informationen
liefern wie die alte Abstammungsurkunde, sodass die Abstammungsurkunde
nicht mehr benötigt wird.
Wie beantragen Sie die Abschrift aus dem Geburtenregister?
Antrag stellen: Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt,
das Ihre Geburt beurkundet hat. Angaben machen: Ihr Antrag muss Name, Geburtsdatum und Ort sowie die Namen der Eltern enthalten. Kopie beifügen von: Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres
Personalausweises oder Reisepasses bei. Kosten: Mit der Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen
Gebührenbescheid. typisch BRiD
Was ist der Unterschied zwischen der Abschrift aus dem
Geburtenregister und der Geburtsurkunde?
Die Geburtsurkunde nennt die rechtlichen Eltern (einschließlich Adoptiveltern).
Die Abschrift aus dem Geburtenregister enthält die Informationen der
Abstammungsurkunde, also die Namen der leiblichen Eltern.
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(Text Quelle: www.bewusst-handeln.eu )
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Dieses ist natürlich nur als Private Information, explizit für den Eigengebrauch zu verstehen!